PPWR: Das bedeutet die neue EU-Verpackungsverordnung für Deine Bestellung
Vielleicht ist Dir aufgefallen, dass Pakete aus der EU in letzter Zeit manchmal etwas länger unterwegs sind als gewohnt. Der Grund dafür hat einen sperrigen Namen: PPWR und steht für die neue EU-Verpackungsverordnung. Wir erklären Dir kurz und verständlich, was dahintersteckt.
Was ist die PPWR überhaupt?
PPWR steht für „Packaging and Packaging Waste Regulation” - auf Deutsch „Verordnung über Verpackungen und Verpackungsabfälle”. Sie ist zwar bereits im Februar 2025 in Kraft getreten, doch die meisten Pflichten gelten erst seit dem 12. August 2026.
Anders als bei einer EU-Richtlinie muss eine Verordnung nicht erst von jedem Land einzeln in nationales Recht umgesetzt werden - sie gilt ab dem Stichtag direkt und unmittelbar in allen 27 EU-Mitgliedstaaten.
Das Ziel dahinter ist klar: weniger Verpackungsmüll, besser recycelbare Materialien und eine echte Kreislaufwirtschaft für Verpackungen in ganz Europa.
Wen betrifft das?
Kurz gesagt: Praktisch jedes Unternehmen, das Waren verpackt und innerhalb der EU verschickt oder verkauft, ist betroffen - vom kleinen Online-Shop bis zum internationalen Konzern. Es gibt keine Ausnahme nach Firmengrösse oder Umsatz. Auch wir als Schweizer Unternehmen spüren die Auswirkungen, sobald unsere Partner und Lieferanten aus der EU versenden.
Was gilt bereits seit August 2026?
Seit dem Stichtag stehen vor allem die Nachweis- und Dokumentationspflichten im Vordergrund, nicht mehr die Verpackung selbst.
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Konformitätserklärungen: Hersteller und Händler müssen offiziell bestätigen, dass ihre Verpackungen den neuen Anforderungen entsprechen. Dazu ist eine technische Dokumentation erforderlich.
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Strengere Stoffvorgaben: Verpackungen mit Lebensmittelkontakt dürfen bestimmte Chemikalien (PFAS) nur noch in sehr geringen Mengen enthalten.
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Leerraum-Regel: Versandkartons dürfen künftig maximal 50 % Leerraum enthalten, wodurch übermässiges Füllmaterial eingeschränkt wird.
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Bevollmächtigte im Zielland: Unternehmen, die grenzüberschreitend versenden, müssen teilweise eine verantwortliche Ansprechperson im jeweiligen Zielland benennen.
Was kommt noch?
Die grössten Veränderungen stehen erst in den nächsten Jahren bevor. Ab dem 1. Januar 2030 gilt unter anderem Folgendes:
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Jede Verpackung auf dem EU-Markt muss recyclingfähig sein.
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Kunststoffverpackungen müssen einen vorgeschriebenen Mindestanteil an recyceltem Material enthalten.
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Überdimensionierte Verpackungen sind verboten - das Prinzip „so viel wie nötig, so wenig wie möglich” wird zur Pflicht.
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Für bestimmte Verpackungsarten gelten dann verbindliche Wiederverwendungsquoten.
Diese Fristen betreffen vor allem die künftige Gestaltung und Produktion von Verpackungen. Die Vorbereitung dafür läuft bei vielen Herstellern bereits jetzt.
Was bedeutet das konkret für Deine Lieferung?
Da es sich bei den neuen Nachweispflichten um eine Neuerung handelt, kommt es aktuell bei manchen Sendungen zu zusätzlichen Prüfungen in den Logistikzentren – vor allem bei grösseren oder als Sperrgut eingestuften Paketen. Das kann zu etwas längeren Lieferzeiten führen.
Die gute Nachricht: Es handelt sich um eine vorübergehende Umstellungsphase, die keinen Grund zur Sorge darstellt. Deine Bestellung geht dadurch nicht verloren, sie braucht teilweise einfach ein paar Tage länger als sonst. Wir behalten die Entwicklung im Blick und informieren Dich, sobald sich etwas an unseren Lieferzeiten ändert.
Hast Du Fragen zu einer laufenden Bestellung? Melde Dich jederzeit bei uns, wir sind für Dich da!